Eine Aufenthaltsbescheinigung (oder Meldebestätigung) dient als Nachweis über die aktuelle Meldeadresse.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch noch weitergehende Daten, wie z.B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Die Aufenthaltsbescheinigung muss persönlich oder von einer bevollmächtigten Person im Rathaus beantragt werden.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
07572 7602-201
bader@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.