Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Hierbei ist innerstädtisch der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle. Ab einer gewissen Lärmintensität sind gesundheitliche Schäden die Folge, wobei Lärm häufig auch schon unter den Richtlinienwerten ein enormer Stressor ist. Um diesem entgegenzuwirken hat die EU 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet: Von den Städten soll ein Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen und Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Folgende Maßnahmen sollen hierbei helfen:
Von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) wurden vor diesem Hintergrund unter anderem alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag lärmmäßig kartiert. Im Gemeindegebiet Hohentengen betrifft das die Bundesstraße B32, weshalb die Gemeinde zur Erstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet ist.
Im Jahr 2015 wurde für Hohentengen erstmalig ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser wurde im Jahr 2024 überarbeitet.
Maßgebliche Lärmquelle im Gemeindegebiet ist wie oben erläutert die Bundesstraße B32. Der Verlauf der Bundesstraße ist weit außerhalb der Ortslage. Lediglich das Gewerbegebiet „Am Flugplatz“ befindet sich im Immissionskorridor der Bundesstraße. Da im Gewerbegebiet keine Wohnnutzung stattfindet, bestehen keine für die Lärmaktionsplanung relevanten Lärmprobleme.
Der vom Gemeinderat am 28.02.2024 beschlossene Lärmaktionsplan ist unten abrufbar.