Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die "ortsübliche Vergleichsmiete".
Die gesetzlichen Bestimmungen zu Mietspiegeln ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 558 bis 558d BGB).
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der Mietspiegel schafft damit Markttransparenz für Mieter und Vermieter.
Der vorliegende Mietpreisspiegel wurde gemeinsam mit der Stadt Bad Saulgau, Stadt Mengen, Stadt Scheer und der Gemeinde Herbertingen erstellt.
Mietspiegel als pdf-Dokument