Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er baut auf den Angaben des Flächennutzungsplanes auf und setzt die Nutzung sowie Art und Weise der Bebaubarkeit für einen genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebietes rechtsverbindlich fest.
Fehler bei der digitalen Erfassung der Texte und Bilder sind nicht ausgeschlossen; Verbindlichkeit haben nur die Originale, die Sie bei der Gemeindeverwaltung einsehen können. Die rechtswirksame öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen.
Bebauungsplan "Gassenäcker", Ölkofen - Entwurf zur erneuten verkürzten Beteiligung
Bebauungsplan "Gassenäcker", Ölkofen - Entwurf zur erneuten verkürzten Beteiligung
Bebauungsplan "Gassenäcker", Ölkofen - Entwurf zur erneuten verkürzten Beteiligung
Bebauungsplan "Gassenäcker", Ölkofen - Entwurf zur erneuten verkürzten Beteiligung
Bebauungsplan "Gassenäcker", Ölkofen - Entwurf zur erneuten verkürzten Beteiligung
Bebauungsplan "Gassenäcker", Ölkofen - Entwurf zur erneuten verkürzten Beteiligung