Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren erhalten Sie hier. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt je nach Verfahrensart mit einer sogenannten „Frühzeitigen Beteiligung“ und/oder einer „Offenlegung“.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Richtwerte für die Gemeinde finden Sie hier.
Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebiets fest, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden über sogenannte Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch festgesetzt.
Die Gemeinde hat einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Allgemeine Informationen zum Thema „Umgebungslärm“ sowie zum Lärmaktionsplan finden Sie hier.