Eine Aufenthaltsbescheinigung (oder Meldebestätigung) dient als Nachweis über die aktuelle Meldeadresse.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch noch weitergehende Daten, wie z.B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Die Aufenthaltsbescheinigung muss persönlich oder von einer bevollmächtigten Person im Rathaus beantragt werden.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
Einwohnermeldeamt
07572 7602 201
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