Eine Aufenthaltsbescheinigung (oder Meldebestätigung) dient als Nachweis über die aktuelle Meldeadresse.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch noch weitergehende Daten, wie z.B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Die Aufenthaltsbescheinigung muss persönlich oder von einer bevollmächtigten Person im Rathaus beantragt werden.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
07572 7602-201
bader@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel, bietet jedoch ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.