Kirchenaustritt

Soziales, Kirche & Gesundheit

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Zuständiges Amt/Behörde

  • Standesamt

    Gebäude Rathaus, Raum 2.02

    (07572) 7602-202

Zuständige Mitarbeiter

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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