Zur Beantragung eines Führerscheines ist das persönliche Erscheinen im Rathaus erforderlich.
Bei Beantragung einer erstmaligen Fahrerlaubnis für Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.
Der Antrag wird von der Gemendeverwaltung melderechtlich geprüft und an das Landratsamt Sigmaringen weitergeleitet. Sie benötigen hierzu den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag sowie ein Passbild, Sehtest und Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
07572 7602-201
bader@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Zum 1. Mai 2014 hat das neue Fahreignungsregister das bisherige Verkehrszentralregister abgelöst.
In das Fahreignungsregister trägt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten und rechtskräftige Straftaten ein. Die Taten werden nach Art und Schwere mit Punkten gewichtet. Das Fahreignungsregister konzentriert sich auf Verstöße, die die Verkehrssicherheit direkt beeinträchtigen. Nach gewissen Fristen werden die eingetragenen Punkte wieder gelöscht.
Ab dem 1. Mai 2014 gelten zwei Voraussetzungen, ob eine Ordnungswidrigkeit in das Fahreignungsregister eingetragen wird oder nicht:
Die Verkehrsverstöße werden nach einer Skala von einem Punkt bis drei Punkte bewertet:
Ab einem bestimmten Punktestand ergreift das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt folgende Maßnahmen:
Diese Gewichtung und die darauf abgestuften Maßnahmen gewährleisten die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen.
Hinweis: Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.
Die einmal eingetragenen Punkte werden nach einer bestimmten Zeit aus dem Fahreignungsregister gestrichen:
Hinweis: Die Einträge und Punktestände werden nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht und sind nicht mehr nachvollziehbar.
Vor dem 1. Mai 2014 bestehende Eintragungen im Verkehrszentralregister wurden in das neue System überführt. Maßgeblich ist dabei die jeweils erreichte Maßnahmenstufe, so dass niemand besser oder schlechter gestellt wird. Einen generellen Punkteerlass gibt es nicht. Gelöscht werden zum 1. Mai 2014 lediglich die Eintragungen, die im neuen System nicht mehr erfasst werden.
Tipp: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Kraftfahrt-Bundesamt bieten online umfangreiche Informationen über das Punktesystem an. Sie erhalten dort Informationen über die Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an Seminaren und Beratungen zu reduzieren. Ein detaillierter Punktekatalog ist dort ebenfalls zu finden.