Zur Beantragung eines Führerscheines ist das persönliche Erscheinen im Rathaus erforderlich.
Bei Beantragung einer erstmaligen Fahrerlaubnis für Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.
Der Antrag wird von der Gemendeverwaltung melderechtlich geprüft und an das Landratsamt Sigmaringen weitergeleitet. Sie benötigen hierzu den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag sowie ein Passbild, Sehtest und Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
07572 7602-201
bader@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Wie Sie einen Führerschein erlangen können, welche Nachweise Sie gegebenenfalls benötigen und was Sie noch alles wissen sollten, erfahren Sie hier.
Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Welche konkreten Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, wie Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen und welche Kosten anfallen, erklären die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.