Zur Beantragung eines Führerscheines ist das persönliche Erscheinen im Rathaus erforderlich.
Bei Beantragung einer erstmaligen Fahrerlaubnis für Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.
Der Antrag wird von der Gemendeverwaltung melderechtlich geprüft und an das Landratsamt Sigmaringen weitergeleitet. Sie benötigen hierzu den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag sowie ein Passbild, Sehtest und Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
07572 7602-201
bader@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Wenn Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestehen, ist die Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, diesen Eignungsbedenken nachzugehen. Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gründe für die fehlende Eignung können sein:
Auch ein Gericht kann Ihnen in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.
Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
Möchten Sie wissen, wie es um Ihren Punktestand steht (z.B. um die Punkte abzubauen), können Sie jederzeit Auskunft aus dem Fahreignungsregister erhalten. Welche Schritte Sie für eine Wiedererteilung (Neuerteilung) unternehmen müssen, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.