Zur Beantragung eines Führerscheines ist das persönliche Erscheinen im Rathaus erforderlich.
Bei Beantragung einer erstmaligen Fahrerlaubnis für Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.
Der Antrag wird von der Gemendeverwaltung melderechtlich geprüft und an das Landratsamt Sigmaringen weitergeleitet. Sie benötigen hierzu den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag sowie ein Passbild, Sehtest und Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
07572 7602-201
bader@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren und in beiden Bereichen eine Prüfung ablegen. Falls Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen. Das ist frühestens nach zwei Wochen möglich.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Tipp: Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.