Geburt, Heirat/Lebenspartnerschaft und Tod
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht.
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen ausländische Staatsbürger die in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten und Deutsche die im Ausland heiraten möchten.
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