Familie ,Kinder und Jugendliche
Eine Mutterschaftsanerkennung kennt das deutsche Recht nicht. In bestimmten ausländischen Rechtsordnungen sind jedoch derartige Erklärungen unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Um hinkende Rechtsverhältnisse zu vermeiden, kann es erforderlich sein, eine Mutterschaftsanerkennung auch in Deutschland zu beurkunden und dem Geburtsregister des Kindes beizuschreiben.
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