Vaterschaftsanerkennung

Familie ,Kinder und Jugendliche

Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt, beim Kreisjugendamt oder beim Notar gemacht werden.

Der Vater anerkennt, die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen.

Es handelt sich hierbei um persönliche Erklärungen. D. h., Vater und Mutter müssen persönlich bei den o.g. Insitutionen erscheinen. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Standesamt

    Gebäude Rathaus, Raum 2.02

    (07572) 7602-202

Zuständige Mitarbeiter

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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