Familie ,Kinder und Jugendliche
Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt, beim Kreisjugendamt oder beim Notar gemacht werden.
Der Vater anerkennt, die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen.
Es handelt sich hierbei um persönliche Erklärungen. D. h., Vater und Mutter müssen persönlich bei den o.g. Insitutionen erscheinen.
Gebäude Rathaus, Raum 2.02
(07572) 7602-202
Standesamt
07572 7602-202
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