Erziehung und Bildung, Familie ,Kinder und Jugendliche
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2012 beschlossen, die Anspruchsberechtigung auf Landeserziehungsgeld für alle Geburten ab 1. Oktober 2012 zu beenden.
Für Geburten bis 30.September 2012 gilt folgendes:
Landeserziehungsgeld können Sie ab dem 13. oder 15. Lebensmonat Ihres Kindes unmittelbar nach dem Elterngeld erhalten – bis zu zehn Monate lang.
Monatlicher Betrag pro Kind:
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
07572 7602-201
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