Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03
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Kämmerer
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Informationen vom Service-BW Portal
Im Kenntnisgabeverfahren geben Sie das Bauvorhaben der Baubehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis. Wenn die Voraussetzungen für das Kenntnisgabeverfahren vorliegen, sparen Sie dadurch Zeit und Geld. Der von Ihnen bestimmte Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Sie als Bauherr sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Anzeigen an die Baubehörde erfolgen. Die Bauausführung darf nicht von den zur Kenntnis gegebenen Entwürfen abweichen.
Voraussetzung ist, dass
Hinweis: Als Bauherr können Sie zwischen dem Kenntnisgabeverfahren und einem Baugenehmigungsverfahrens wählen.
Das Kenntnisgabeverfahren kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben sich darüber hinaus auch an die übrigen baurechtlichen Vorgaben, insbesondere der Landesbauordnung, hält. Im Kenntnisgabeverfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.