Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03
(07572) 7602-303
Kämmerer
07572 7602-303
schnell@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.
Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an
Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer des Grundstücks ist.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" und in der Lebenslage "Grundstück".