Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03
(07572) 7602-303
Kämmerer
07572 7602-303
schnell@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Nachfolgende Links bieten Ihnen weitere Informationen zum Thema "Denkmalschutz":