Erschließungsbeiträge

Bauen, Sanieren und Wohnen

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Kämmerei

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03

    (07572) 7602-303

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Versicherungen während der Bauphase

Mit dem Bau eines Gebäudes entstehen Risiken, auf die Sie vorbereitet sein sollten. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig über die passenden Versicherungen zu informieren.

Es gibt unterschiedlichste Bauversicherungen. An erster Stelle ist die gesetzliche Haftpflicht für den Bauherrn zu nennen. Bereits vom ersten Spatenstich an haften Sie für Schäden, die Dritten durch Ihre Bautätigkeit entstehen. Rutscht zum Beispiel ein Passant auf dem verunreinigten Gehweg aus, kommt ein Auto durch den Schmutz ins Schleudern oder fällt ein Kind in die nicht ausreichend gesicherte Baugrube, werden Sie als Bauherr in die Pflicht genommen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für eigenverursachte Schäden oder Schäden durch private Bauhelfer. Auch für Schäden, die durch beauftragte Unternehmen entstehen, können Sie als Bauherr haftbar gemacht werden, wenn sich kein Verantwortlicher für den Schaden ermitteln lässt.

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die durch unvorhersehbare extreme Wetterereignisse oder durch mutwillige Beschädigung am Bau verursacht werden, ab (z.B. wenn ein Sturm den gerade gesetzten Dachstuhl zum Einsturz bringt oder Unbekannte die bereits montierten Heizkörper stehlen).

Hinweis: Glasschäden sind im Allgemeinen durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Aber jede zerschlagene Scheibe gilt hier als einzelner Schaden. Dabei wird auch jedes Mal die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung und der Menge der am Bau verwendeten Scheiben, Glasbausteine oder Lichtkuppeln kann deshalb auch eine gesonderte Glasversicherung sinnvoll sein.

Schäden durch Brand und Explosion können Sie durch eine Feuerrohbauversicherung abdecken.

Hinweis: Viele Banken fordern den Abschluss einer solchen Versicherung als Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe.

Beachten Sie auch, dass Sie als Bauherr und Ihr Ehepartner, im Gegensatz zu mithelfenden Freunden oder Verwandten, bei Arbeiten auf der Baustelle nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Eine private Bauhelferunfallversicherung sichert den Bauherrn und seinen Ehepartner bei dauerhaften Schäden nach einem Bauunfall finanziell ab. Privaten Bauhelfern bietet sie für ihre Mitarbeit eine zusätzliche Sicherheit zur gesetzlichen Absicherung.

Ein plötzlicher Tod des Bauherrn, der oft auch Hauptverdiener der Familie ist, kann die Baufinanzierung gefährden. Eine Restschuldlebensversicherung sichert die Baufinanzierung für einen solchen Fall ab.

Weitere Informationen zum Thema "Versicherungen" finden Sie unter "Versicherungen für Mieter" und "Versicherungen für Eigentümer und Vermieter".

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