Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03
(07572) 7602-303
Kämmerer
07572 7602-303
schnell@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Kulturdenkmale sind Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen insbesondere:
Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmale zu bewahren und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen und Gefährdungen abzuwenden. Ziel des Denkmalschutzes ist es, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild möglichst weitgehend zu erhalten.
Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, erfordern eine vorherige denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt das auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Kulturdenkmals (z.B. wenn auf einem Nachbargebäude eine Solaranlage installiert werden soll). Ob ein Kulturdenkmal eine besondere Bedeutung hat, wird von der Denkmalschutzbehörde in einem besonderen Verfahren festgestellt. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch.
Als Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen treffen Sie besondere Pflichten. Beispielsweise müssen sie