Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig dabei zu haben.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt und unterschrieben werden, so verlangt es das Personalausweisgesetz. Sie können sich deshalb bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
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Für Deutsche besteht Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis.
Hinweis: Für Auslandsdeutsche und Personen unter 16 Jahren besteht keine Ausweispflicht. Sie können einen Personalausweis aber auf Antrag erhalten.
Sie sind nicht verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Sie müssen ihn aber auf Verlangen einer entsprechend berechtigten Behörde vorzeigen und zu Prüfung aushändigen. Zur Prüfung berechtigte Behörden sind beispielsweise die Polizei, die Meldebehörde oder Grenzübertrittsstellen.
Bei jedem Grenzübertritt müssen Sie ein Ausweisdokument mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Die "Reise- und Sicherheitshinweise Länder A-Z" enthalten Informationen darüber, ob für einzelne Länder ein Reisepass vorgeschrieben ist oder ob ein Personalausweis genügt.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist altersabhängig.
Personalausweis im Scheckkartenformat
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig (sofern sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden). Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Der Personalausweis mit Ausweis-Chip kann genauso wie bisher verwendet werden. Im Ausweis-Chip sind Ihre persönlichen Daten, das Foto und auf Wunsch die Fingerabdrücke abgelegt (abweichend bei Kindern unter 6 Jahren). Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.
Der Chip bietet zwei weitere neue Funktionen, die Sie freiwillig nutzen können:
Tipp: Alle wichtigen Informationen über den Personalausweis mit Ausweis-Chip finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis" und auf den Informationsseiten "Der neue Personalausweis" des Bundesinnenministeriums.