Abmeldung Wohnsitz

Umziehen

Wer mehrere Wohnsitze hat oder ins Ausland umzieht, muss seinen bisherigen Wohnsitz abmelden.

Für alle anderen Umzüge ist die Abmeldepflicht weggefallen, man muss sich also nur noch am neuen Wohnort anmelden. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Meldebehörde

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01

    (07572) 7602-201

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Hundesteuer

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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