Wer mehrere Wohnsitze hat oder ins Ausland umzieht, muss seinen bisherigen Wohnsitz abmelden.
Für alle anderen Umzüge ist die Abmeldepflicht weggefallen, man muss sich also nur noch am neuen Wohnort anmelden.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
07572 7602-201
bader@hohentengen-online.de
Informationen vom Service-BW Portal
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.