Familie ,Kinder und Jugendliche
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Eine weitere Form der Adoption stellt die sogenannte Volljährigenadoption dar. Sie dient dazu, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen herzustellen. Sie ist im Allgemeinen als schwache Adoption ausgestaltet, indem sie nur ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Annehmendem und Adoptiertem entstehen lässt, nicht aber zwischen dem Adoptierten und den Verwandten des Annehmenden.
Hinweis: Im Unterschied zur Minderjährigenadoption erlangt der Angenommene, wenn es sich um einen Ausländer handelt, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Als besondere Form der Adoption im Erwachsenenalter sieht das Gesetz die Adoption eines Volljährigen mit den Wirkungen wie für einen Minderjährigen vor. Diese ist dann möglich, wenn
Eine solche Volljährigenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption darf nicht erfolgen, wenn ihr überwiegende Interessen der Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen.