Adoption

Familie ,Kinder und Jugendliche

Zuständiges Amt/Behörde

Informationen vom Service-BW Portal

Volljährigenadoption

Eine weitere Form der Adoption stellt die sogenannte Volljährigenadoption dar. Sie dient dazu, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen herzustellen. Sie ist im Allgemeinen als schwache Adoption ausgestaltet, indem sie nur ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Annehmendem und Adoptiertem entstehen lässt, nicht aber zwischen dem Adoptierten und den Verwandten des Annehmenden.

Hinweis: Im Unterschied zur Minderjährigenadoption erlangt der Angenommene, wenn es sich um einen Ausländer handelt, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Als besondere Form der Adoption im Erwachsenenalter sieht das Gesetz die Adoption eines Volljährigen mit den Wirkungen wie für einen Minderjährigen vor. Diese ist dann möglich, wenn

  • ein minderjähriges Geschwister des Anzunehmenden bereits angenommen ist oder auch angenommen werden soll (hierdurch sollen unterschiedliche Annahmeverhältnisse in einer Familie vermieden werden),
  • der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in der Familie gelebt hat,
  • der Anzunehmende das Kind des Ehegatten oder Lebenspartners des Annehmenden ist oder
  • der Adoptionsantrag bereits zur Zeit der Minderjährigkeit des Anzunehmenden beim Amtsgericht gestellt wurde und es aufgrund der Verfahrensdauer nicht mehr zum Abschluss der Minderjährigenadoption gekommen ist.

Eine solche Volljährigenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption darf nicht erfolgen, wenn ihr überwiegende Interessen der Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen.

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

Blutspende Termine Rotes Kreuz
Logo Vier Länderregion Bodensee

© 2024 Gemeinde Hohentengen | neue partner - kommunikation & marketing

Diese Webseite verwendet nur notwendige - sog. essentielle - Cookies.

Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu.

Datenschutzinformationen