Familie ,Kinder und Jugendliche
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Adoption ist juristisch auch unter dem Begriff "Annahme als Kind" bekannt. Adoption bedeutet, dass ein Kind mit allen Rechten und Pflichten in die eigene Familie aufgenommen wird.
Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Adoptiveltern und dem Kind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Wenn Sie in Erwägung ziehen, ein Kind zu adoptieren, sollten Sie sich an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle informieren und beraten Sie über das Adoptionsverfahren.
Sollten Sie sich für eine Bewerbung als Adoptiveltern entscheiden, müssen Sie einen Antrag ausfüllen. In der Regel ist das ein Fragebogen, den Sie im Beratungsgespräch erhalten. Diesen müssen Sie zusammen mit verschiedenen Unterlagen bei der Adoptionsvermittlungsstelle abgeben.
Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft Ihre Bewerbung sorgfältig. Dabei spielen neben den rechtlichen Aspekten auch soziale Faktoren eine sehr wichtige Rolle.
Hinweis: Die Entscheidung über Ihre Eignung als Adoptiveltern trifft die Adoptionsvermittlungsstelle. Auf die Feststellung der Eignung haben Sie keinen Rechtsanspruch, nur auf die Überprüfung der Eignung.
Wenn die Adoptionsvermittlungsstelle grundsätzlich Ihre Eignung, ein Kind zu adoptieren, feststellt, müssen Sie warten, bis sich die Adoptionsvermittlungsstelle mit einem Kindervorschlag bei Ihnen meldet. Der Kindervorschlag enthält in der Regel alle bekannten Informationen über das Kind und ein Foto. Sie haben dann die Gelegenheit, sich in Ruhe zu entscheiden, ob Sie das Kind kennenlernen wollen. Sollten Sie sich dafür aussprechen, findet ein Treffen statt. Bei älteren Kindern werden in der Regel mehrere Begegnungen organisiert.
Hinweis: Auch wenn Ihre Eignung festgestellt ist, bedeutet dies nicht, dass Sie ein Kind adoptieren werden, da es mehr geeignete Bewerber als Adoptivkinder gibt. Die Adoptionsvermittlungsstelle orientiert sich jeweils daran, welche Bewerber für das zu vermittelnde Kind als Adoptiveltern am besten geeignet sind.
Im Gegensatz zur Inkognitoadoption lernen sich im Fall der offenen Adoption Herkunfts- und Adoptivfamilie kennen.
Wenn Sie das Kind schließlich bei sich aufnehmen, beginnt die Zeit der Adoptionspflege. Deren Dauer orientiert sich am Alter des Kindes. Je älter das Kind ist, desto länger sollte die Adoptionspflegezeit sein.
Während der Adoptionspflegezeit stellen Sie einen Adoptionsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht. Dieser Antrag muss notariell beurkundet werden.
Wenn die Einverständniserklärungen der leiblichen Eltern und gegebenenfalls des Kindes vorliegen, kann das Familiengericht nach Beteiligung unter anderem der Adoptionsvermittlungsstelle über den Adoptionsantrag entscheiden.
Wird die Adoption befürwortet und der Adoptionsbeschluss rechtskräftig, erhält das Kind die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind und trägt Ihren Familiennamen. Die neu ausgestellte Geburtsurkunde weist Sie als Eltern aus.