Familie ,Kinder und Jugendliche
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Für eine internationale Adoption gelten besondere Bestimmungen. Sie beruhen unter anderem auf dem "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ). Das HAÜ setzt verbindliche Regeln für Auslandsadoptionen fest. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag gegen Kinderhandel. Die Bundesrepublik Deutschland ist am 1. März 2002 dem HAÜ beigetreten. Eine der Zentralen Behörden im Sinne des HAÜ ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA).
Hinweis: Eine internationale Adoption kann sehr langwierig sein. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:
Achtung: Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen.