Adoption

Familie ,Kinder und Jugendliche

Zuständiges Amt/Behörde

Informationen vom Service-BW Portal

Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie und/oder Ihr Ehegatte zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige sind,
  • die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und
  • Ihr Adoptivkind noch nicht 18 Jahre alt ist.

Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.

Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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