04.05.2022
zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Färbebach vor der Ortschaft Völlkofen am bestehenden Wuhrdamm zwischen Birkhöfe und Völlkofen und lokale Schutzmaßnahmen in Völlkofen
Die Gemeinde Hohentengen, Steige 10, 88367 Hohentengen, Landkreis Sigmaringen, beantragt das Wasserrechtsverfahren zur Erteilung einer Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Färbebach vor der Ortschaft Völlkofen am bestehenden Wuhrdamm zwischen Birkhöfe und Völlkofen und lokale Schutzmaßnahmen in Völlkofen. Der Antrag enthält insbesondere folgende Maßnahmen:
Betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Völlkofen der Gemeinde Hohentengen:
Von Baumaßnahmen betroffene Grundstücke:
15/3 (Färbebach), Wuhrdamm: 830/1, 1572, Entlastungsbauwerk: 849/5, 849/6,
Entlastungskanal Tafertsweiler Straße zu Färbebach: 996, 100 (L279), 1244, 849/4, 849/5, 15/3
An Baumaßnahmen angrenzende Grundstücke:
1500 (Einlaufbauwerk L279 Oberflächenentwässerung), 103/1 und 33/3 (Einlaufbauwerk erste Verdolung)
Vom Überschwemmungsbereich betroffene Grundstücke:
849/4, 849/5, 849/3, 849/2 (bei erhöhtem Stauvolumen), 849/6, 849/8, 849/7
Im Bereich der lokalen Schutzmaßnahmen: 110 (Geländemodellierung), 109 (landw. Weg), 15/3 (Färbebach), 109/9 (Weg).
Die Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 05.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Steige 10, 88367 Hohentengen, Zimmer Nr. 2.12 und beim Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen, Umwelt und Arbeitsschutz (Zimmer 605), zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Die ausgelegten Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Hohentengen (www.hohentengen-online.de) oder des Landratsamtes Sigmaringen (www.landkreis-sigmaringen.de) eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben und Stellungnahmen von Vereinigungen können bis spätestens 20.06.2022 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz oder bei der Gemeinde Hohentengen vorgebracht werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gleichförmige Eingaben (Anträge und Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unter-schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht wor-den sind), die den Namen, Beruf und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder der Vertreter keine natürliche Person ist, werden unberücksichtigt gelassen.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem evtl. erforderlichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Sollten mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen erforderlich werden, können Personen, die Einwendungen erhoben oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt und die Zustel-lung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Hohentengen, 29.04.2022
Gemeinde Hohentengen
gez. Peter Rainer, Bürgermeister
Querschnitt_Stauziel_und_Stauraum
Laengsschnitt_Faerbebach_Stauwurzel
Geotechnischer_Erlaeuterungsbericht_Standsicherheitsuntersuchung
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