01.07.2020
zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen ...
Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie HIER
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