Aufenthaltsbescheinigung

Alltägliches

Eine Aufenthaltsbescheinigung (oder Meldebestätigung) dient als Nachweis über die aktuelle Meldeadresse.

Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch noch weitergehende Daten, wie z.B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.

Die Aufenthaltsbescheinigung muss persönlich oder von einer bevollmächtigten Person im Rathaus beantragt werden. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Meldebehörde

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01

    (07572) 7602-201

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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