Adoption

Familie ,Kinder und Jugendliche

Zuständiges Amt/Behörde

Informationen vom Service-BW Portal

Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Für eine internationale Adoption gelten besondere Bestimmungen. Sie beruhen unter anderem auf dem "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ). Das HAÜ setzt verbindliche Regeln für Auslandsadoptionen fest. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag gegen Kinderhandel. Die Bundesrepublik Deutschland ist am 1. März 2002 dem HAÜ beigetreten. Eine der Zentralen Behörden im Sinne des HAÜ ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA).

Hinweis: Eine internationale Adoption kann sehr langwierig sein. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:

  • die Zentralen Adoptionsvermittlungsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
  • die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, die eine Gestattung von dem für sie zuständigen Landesjugendamt für den jeweiligen Einzelfall erhalten haben

Achtung: Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

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